Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen, berichtet der General Anzeiger Bonn am 10.02.2012. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa habe das Auswärtige Amt die schon erteilte Weisung zur Zustimmung wieder zurückgezogen. Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen wurde im Januar von der EU, aber noch nicht von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte Vertrag regelt unter anderem, wie Urheberrechte im Internet geschützt werden sollen.
Die Abkürzung «ACTA» steht für das geplante plurilaterale Handelsabkommen «Anti-Counterfeiting Trade Agreement». Laut dem Bündnis «Stopp ACTA» handelt es sich dabei um ein geheim verhandeltes Handelsabkommen, zu dem die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde angeben, damit den Kampf gegen Produktpiraterie verbessern zu wollen. Das angeblich wachsende Problem der Fälschungen und der Piraterie soll mit dem Abkommen besser bekämpft werden können. Zwischen 2008 und 2011 sollen der Online-Platform gegen das geplante plurilaterale Handelsabkommen zufolge diesbezüglich geheime Verhandlungen gelaufen sein.